Satzung

Satzung

Satzung der SaarSchwaben. Offizieller Fanclub für Anhänger des VfB Stuttgart im Saarland und Umgebung.

Stand Mai 2016

 
§1 Name, Sitz und Gründungsdatum

Der Fanclub führt den Namen SaarSchwaben, hat seinen Sitz in 66424 Homburg/Saar und wurde am 30.08.2008 gegründet.


§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das laufende Kalenderjahr

§3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Fanclubs ist es ein aktives Vereinsleben für Anhänger des VfB Stuttgart im Saarland und Umgebung zu schaffen, sowie die Unterstützung des VfB Stuttgart.

Er bemüht sich im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild des VfB Stuttgart in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist Politisch neutral und hat keine rechtextremistischen Inhalte.

 §4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

a)Ordentliches Mitglied kann Grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Personen die noch nicht 18 Jahre alt sind, werden als Jugendliche Mitglieder aufgenommen. Über die Aufnahme, die Schriftich eingereicht werden muss (Einverständniserklärung der Eltern) Entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.

b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.

c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

e) Der Ausschluss erfolgt

    • bei grobem od. wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins

    • wegen unehrenhaften Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.

    • aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

    • Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

    • Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.


§ 6 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. und 2. Vorsitzenden

b) dem Kassenwart

c) dem Schriftführer

Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Bei Abwesenheit vertritt ihn der 2. Vorsitzende.

Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.Der Kassenwart hat alleiniges Zugriffsrecht auf das Vereinskonto.

 
§ 7 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand muss von der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Der Vorstand hat bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen. Auf Antrag kann der Vorstand einzeln oder gesamt entlastet werden.


§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder 6 Wochen vorher schriftlich zu informieren. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Beschlüsse sind schriftlich abzufassen und vom Schriftführer zu unterschreiben.


§ 9 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.

§ 10 Vorzüge

Die Vergabe von Vorzügen, die dem Club von Seiten des VfB Stuttgart zur Verfügung gestellt oder eingeräumt werden, regelt der Vorstand.


§ 11 Mittelverwendung

Vereinsgelder dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke  verwendet und müssen durch die Vorstandschaft genehmigt werden (Karten, Vereinsausflüge und Feiern etc.). Ausgaben die 200,00€ übersteigen, müssen durch die gesamte Vorstandschaft beschlossen werden.

 

 


Info
 
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